Denn Mitglieder der LAG...
Hier finden Sie unseren Mitgliedsantrag
Auch eine Institution, d.h. beispielsweise eine Beratungsstelle, kann Mitglied in der LAG werden. Sie gilt dann als außerordentliches Mitglied ohne Stimmrecht. Institutionen, die Mitglieder sind, können jährlich einen Mitarbeiter, eine Mitarbeiterin benennen, die die Vergünstigungen der LAG und der bke bei Weiterbildungen und Tagungen nutzen kann.
Hier finden Sie den Mitgliedsantrag für Institutionen
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Jahrestagung der LAG vom 10.6.-11.6.24 in Meißen
mit Hannelore Graul-von Strünk
Bild von Dimhou. Quelle: https://pixabay.com/de/photos/junge-leute-gruppe-freunde-3575167/
und Mit Klarheit, Empathie und Gelassenheit "Gewaltfreie Kommunikation" nach Dr. M. Rosenberg 2-Tages-Workshop für Teamassistent*innen mit Franziska Heurich
Dieses Foto" von Unbekannter Autor ist lizenziert gemäß CC BY-SA
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