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Mitglied werden lohnt sich!

Denn Mitglieder der LAG...

  • sind gut informiert über wichtige fachliche und fachpolitische Entwicklungen, z.B. durch die Regionalkreistreffen und durch die mehrmals jährlich erscheinenden Info-Hefte der bke
  • unterstützen den regionalen und überregionalen Fachaustausch
  • können sich unterstützt fühlen in allen Fragen des beruflichen Alltags
  • können mitgestalten und mitbestimmen – bei Regionalkreistreffen, Mitgliederversammlungen der LAG, Wahlen des Vorstands oder in Arbeitsgruppen zu Fachthemen
  • fördern die fachliche Weiterentwicklung durch das Einbringen ihrer Fachkompetenz
  • erhalten Vergünstigungen bei Weiterbildungen und Tagungen der LAG und der bke
  • sind Teil einer Gemeinschaft engagierter MitarbeiterInnen von Erziehungs- und Familienberatungsstellen

 

Hier finden Sie unseren Mitgliedsantrag

 

Auch eine Institution, d.h. beispielsweise eine Beratungsstelle, kann Mitglied in der LAG werden. Sie gilt dann als außerordentliches Mitglied ohne Stimmrecht. Institutionen, die Mitglieder sind, können jährlich einen Mitarbeiter, eine Mitarbeiterin benennen, die die Vergünstigungen der LAG und der bke bei Weiterbildungen und Tagungen nutzen kann.

 

Hier finden Sie den Mitgliedsantrag für Institutionen

 

 

 

 

Jahrestagung der LAG

vom 10.6.-11.6.24 in Meißen

 

Hypnosystemische Beratung

mit Jugendlichen

mit Hannelore Graul-von Strünk

Bild von Dimhou. Quelle: https://pixabay.com/de/photos/junge-leute-gruppe-freunde-3575167/

 

zum Flyer

 

und

Mit Klarheit, Empathie und Gelassenheit

"Gewaltfreie Kommunikation" nach

Dr. M. Rosenberg

2-Tages-Workshop für Teamassistent*innen

mit Franziska Heurich

 

Dieses Foto" von Unbekannter Autor ist lizenziert gemäß CC BY-SA

 

zum Flyer